28.04.2021 – Podcast: INS im Gespräch mit Jürgen Hartz (BvD e.V.)
Im INS Podcast „IT auf Abruf“ spricht Journalist Michael Braun regelmässig mit Experten von INS und Partnerunternehmen über aktuelle Themen rund um IT, IT-Prozesse und digitale Dienstleistungen. In dieser Folge unseres Podcasts diskutieren wir mit Jürgen Hartz, dem stellv. Vorstandsvorsitzenden des Berufsverbands der Datenschützer (BvD e.V.), ob und wie gerade kleine und mittlere Unternehmen sicherstellen können, dass der bei der Nutzung unterschiedlichster Cloud-Services und Videokonferenzsysteme der europäischen Datenschutz-Standard eingehalten werden kann.
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DSGVO: Darf ich Teams, Zoom & Co. noch rechtskonform einsetzen?
Microsoft Teams, Zoom oder WebEx sind für viele von uns in Pandemiezeiten gängige Verbindungen vom heimischen Schreibtisch zu den Kollegen geworden. Überregionale Zeitungen berichten regelmässig, dass vielen deutschen Unternehmen hohe Strafen drohen, weil sie US-Cloud-Dienste nutzen, die gegen die europäischen Datenrichtlinien verstossen. Für die Firmen könnte dieser Datentransfer zum teuren Problem werden, denn die Aufsichtsbehörden bringen sich in Stellung. Datenschützer in Hamburg und Baden-Württemberg haben entsprechende Verfahren eingeleitet. Die Berliner Datenschutzbeauftragte rät zugleich von der Nutzung führender Videokonferenzsysteme ab.
Giovanni Serpi und Knut Krummnacker, beide Mitglieder der Geschäftsleitung der INS Systems, sprechen mit Jürgen Hartz, dem stellv. Vorstandsvorsitzenden des Berufsverbands der Datenschützer Deutschlands (BvD e.V.), über DSGVO, Standardvertragsklauseln, Betroffenenrechte und Risikoabschätzungen. Die Moderation übernimmt Journalist Michael Braun.
Weiterführende Links zum Podcast
Herr Hartz hat uns freundlicherweise einige zusätzliche Informationen zu den Inhalten des Podcasts zusammengestellt:
- Informationen zur Verwendung von Standarddatenschutzklauseln (Datenschutz Hessen)
- Informationen zur Verwendung von Standarddatenschutzklauseln (Europäische Kommission)
- Durch die EDSA abgegebene Leitlinien, Stellungnahmen und Empfehlungen (Europäischer Datenschutzausschuss)
- Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme (Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder)
- Empfehlungen zur Durchführung von Videokonferenzen (Datenschutz Berlin)
Über den BvD e. V.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V. ist ein Verein mit Sitz in Berlin, der die Interessen der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten in Deutschland vertritt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die weitere Etablierung des Berufsbildes des Datenschutzbeauftragten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Unterstützung der Mitglieder in ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte und -berater.
Der BvD fördert den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern und unterstützt diese mit fachlichem Rat. Er tritt in der Öffentlichkeit für die Belange des Datenschutzes ein und wirkt an Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Datenschutzrechts mit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bvdnet.de
Warum Podcast?
Podcasts haben einer neuen Deloitte-Umfrage zufolge in der aktuellen Situation einen zusätzlichen Schub bekommen und den Weg aus der technikaffinen Nische gefunden. Podcasts sind ein wichtiges Informationsmedium geworden – gerade zum Thema Corona. Die Formate gehen tiefer als die Nachrichten aus TV und Radio und punkten mit relevanten Hintergrundinformationen.